Der Präsident wird von seinem/seiner
Schatzmeister/in, der/die zugleich auch Schriftführer/in ist, unterstützt.

Die Wahl des/der Schatzmeisters/in erfolgt für die Dauer eines Kalenderjahres.
Wiederwahl ist ebenfalls möglich. Der/die Schatzmeister/in führt das Kegelbuch, errechnet
die „eingekegelten“ Beträge pro Mitglied und vereinnahmt die von den Mitgliedern zu
zahlenden Beträge. Das Kegelbuch – einschließlich der Abrechnungen – steht jedem Mitglied
zur Einsichtnahme offen. Den vereinnahmten Betrag hat der/die Schatzmeister/in umgehend
auf das hierfür eingerichtete Sparkonto einzuzahlen.
Er/sie ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung des Sparbuchs verantwortlich ( Schutzwort! ).
Nach Ablauf des Kalenderjahres
ist durch die Mitglieder ein/eine Kassenprüfer/in zu bestellen,
welcher/welche die Geschäfte
des betreffenden Jahres prüft und das Ergebnis im Kegelbuch vermerkt.
Das Ergebnis ist allen Mitgliedern mitzuteilen.


Pflichten der Mitglieder

Der regelmäßige und pünktliche Besuch der Kegelabende wird von jedem Mitglied erwartet.
Eine Verhinderung ist dem/der Präsidenten/in frühzeitig mitzuteilen.

Die Mitglieder leisten Beiträge zur Gemeinschaftskasse,
aus der die Kosten des Kegelausflugs und ggf. sonstige Kosten zu bestreiten sind.





Bei Fernbleiben vom Kegelabend zahlt das abwesende Mitglied den an diesem Abend
eingekegelten Betrag einschließlich des Startgelds anteilsmäßig.
Die Mitglieder können in Sonderfällen, z.B. längerer Krankheit, durch einstimmigen
Beschluss eine andere Regelung treffen.

Bei verspätetem Erscheinen zum Kegelabend wird jedes zwischenzeitlich
begonnene oder beendete Spiel als verlorenes Spiel gewertet.