Der Präsident wird von seinem/seiner
Schatzmeister/in, der/die zugleich auch Schriftführer/in ist, unterstützt.
Die Wahl des/der Schatzmeisters/in erfolgt für die Dauer eines Kalenderjahres.
Wiederwahl ist ebenfalls möglich. Der/die Schatzmeister/in führt das Kegelbuch, errechnet
die „eingekegelten“ Beträge pro Mitglied und vereinnahmt die von den Mitgliedern zu
zahlenden Beträge. Das Kegelbuch – einschließlich der Abrechnungen – steht jedem Mitglied
zur Einsichtnahme offen. Den vereinnahmten Betrag hat der/die Schatzmeister/in umgehend
auf das hierfür eingerichtete Sparkonto einzuzahlen.
Er/sie ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung des Sparbuchs verantwortlich ( Schutzwort! ).
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist durch die Mitglieder ein/eine Kassenprüfer/in zu bestellen,
welcher/welche die Geschäfte des betreffenden Jahres prüft und das Ergebnis im Kegelbuch vermerkt.
Das Ergebnis ist allen Mitgliedern mitzuteilen.
Pflichten der Mitglieder
Der regelmäßige und pünktliche Besuch der Kegelabende wird von jedem Mitglied erwartet.
Eine Verhinderung ist dem/der Präsidenten/in frühzeitig mitzuteilen.
Die Mitglieder leisten Beiträge zur Gemeinschaftskasse,
aus der die Kosten des Kegelausflugs und ggf. sonstige Kosten zu bestreiten sind.
Bei Fernbleiben vom Kegelabend zahlt das abwesende Mitglied den an diesem Abend
eingekegelten Betrag einschließlich des Startgelds anteilsmäßig.
Die Mitglieder können in Sonderfällen, z.B. längerer Krankheit, durch einstimmigen
Beschluss eine andere Regelung treffen.
Bei verspätetem Erscheinen zum Kegelabend wird jedes zwischenzeitlich
begonnene oder beendete Spiel als verlorenes Spiel gewertet.
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Gastkegler/in
Die Anzahl der Mitglieder gewährleistet grundsätzlich den geregelten Ablauf eines Kegelabends.
Gleichwohl bestehen keine Bedenken gegen eine Teilnahme von Gastkeglern/innen
in besonderen Fällen. Gastkegler/innen zahlen die Beiträge analog der Regelungen
für die Mitglieder des Kegelclubs;
ein Startgeld wird jedoch nicht erhoben.
Kegelausflug
Grundsätzlich soll jährlich ein Kegelausflug durchgeführt werden.
Die Mitglieder bestimmen mit Stimmenmehrheit, wann und wohin der Ausflug gehen soll.
Die Kosten des Ausflugs gehen ganz oder teilweise zu Lasten der Kegel-/Gemeinschaftskasse.
Hierüber entscheiden die Mitglieder mit einem Mehrheitsbeschluss.
Mitglieder, die erst im Laufe eines Kegeljahres in den Club eingetreten sind,
werden hinsichtlich der Kosten anteilmäßig berücksichtigt.
Kann ein Mitglied aus persönlichen Gründen nicht am Kegelausflug teilnehmen, erhält es
den auf ihn/sie entfallenden Anteilsbetrag aus der Kegel-/Gemeinschaftskasse ausgezahlt.
Evtl. bereits angefallene Kosten ( z.B. Stornogebühren ) gehen zu Lasten des Mitglieds.
Die Organisation und Abrechnung des Kegelausflugs obliegen dem/der Präsidenten/in und
dem/der Schatzmeister/in. Die zur Vorbereitung des Ausflugs anfallenden Kosten gehen zu
Lasten der Kegel-/Gemeinschaftskasse.
Sonstige Veranstaltungen / Ausgaben
Sollen aus der Kegelkasse Beträge für sonstige Veranstaltungen in Anspruch genommen werden,
ist darüber ein Mehrheitsbeschluss der Mitglieder erforderlich.
Bei Nichtteilnahme einzelner Mitglieder erfolgt keine Entschädigung in bar.
Königskegeln
Die Damen- und Herrenkönigswürden werden grundsätzlich alle drei Monate durch
Kegeln der Königspartie ermittelt. Die Königsketten bleiben Eigentum des Kegelclubs.
Auflösung des Kegelclubs
Die Auflösung des Kegelclubs kann nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder erfolgen.
Im Falle der Auflösung sind der Kassenbestand und evtl. vorhandenes Vermögen unabhängig
von der Dauer der Mitgliedschaft auf alle Mitglieder aufzuteilen.
Die Zahlungen sind unverzüglich abzuwickeln.
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Inkraftsetzung
Diese Satzung wurde am 18. Juni 2010 von allen Mitgliedern
des Kegelclubs „EURO-84“ einstimmig beschlossen.
Sie ersetzt die bisherige Satzung vom 1. Januar 2003
und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Bonn, 18. Juni 2010 ……………………………
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Ergänzung im September 2016:
Startgeld nach Mitgliederabstimmung auf € 5,-- festgesetzt.
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Euro-84-Chronik | ![]() |
Seit 2010 | |||||
Kegelköniginnen |
Kegelkönige | ||||
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Kristin Bischoff | 3 | Gert Wodack | 4 | ![]() |
Anne Wodack | 3 | Manfred Tubbesing | 2 | ||
Daniela Kulla | 1 | Reinhard Werner | 2 | ||
Ursula Tubbesing | 1 | Reiner Unkelbach | 1 | ||
Inge Ludwig | 1 | ||||